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Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#530748
Hallo
Wieso sollten die denn nun ausgenommen sein? Auch Tierhaltung wird im genannten Gesetz aufgeführt.
Pferde werden,außer z.B. Rücke-Pferde in der Forstwirtschaft o.ä., richtigerweise dem Sport zugeordnet. Schließlich ist soetwas ja zum Vergnügen und dient auch nicht im weitesten Sinne der Land- und Forstwirtschaft.
#530750
Helmut, mit Verlaub, aber das ist Blödsinn. Und hat auch nichts mit dem Führerschein Thema zu tun.

Die Pferde selber gelten in Deutschland als Nutztiere und nicht als Sportgeräte :-) Und ob eine Pferdehaltung STEUERRECHTLICH ein landwirtschaftlicher Betrieb sein kann, hat andere Kriterien, z.B. das Verhältnis der Pferdeanzahl zur verfügbaren / genutzten Fläche. Ob und in welchem Rahmen Dienstleistungen für Einställer erbracht werden usw.

Alex, auch deinem verlinkten Bericht geht es auch in keinster Weise um den land- oder forstwirtschaftlichen Zweck im Sinne des Führerscheins, sondern um steuerliche Anerkennung.

Und deine Sache mit dem Lohnunternehmen bleibt mir immer noch ein Rätsel. Wie führt dich die Empfehlung eines Beraters, sich das Einsatzspektrum anzuschauen zu der Aussage "mit dem L-/T-Schein beim Lohnunternehmer fahren, ist offenbar schlicht illegal"

Ich glaub ich gebe es auf.

Man kann noch zig Tausend Beispiele anführen, was alles rechtlich nicht als landwirtschaftlicher Betrieb anerkannt wird.

Und man kann weiterhin den Gesetzestext aus §6 FEV Abs 5 ignorieren und weiter diskutieren. Aber fakt ist der LoF Zweck in der Fahrerlaubnisverordnung ist nicht zu verwechseln mit dem LoF Zweck des Steuerrechts.
#530762
Plop hat geschrieben: Die Pferde selber gelten in Deutschland als Nutztiere und nicht als Sportgeräte :-)
Ah, deshalb können private Pferdeanhänger auch mit grünem Kennzeichen als Sportutensilien steuerfrei zugelassen werden.... :roll: :kerze1
Plop hat geschrieben: Und deine Sache mit dem Lohnunternehmen bleibt mir immer noch ein Rätsel. Wie führt dich die Empfehlung eines Beraters, sich das Einsatzspektrum anzuschauen zu der Aussage "mit dem L-/T-Schein beim Lohnunternehmer fahren, ist offenbar schlicht illegal"
Wir können hier noch tagelang Paragraphen verdrehen. Die Rechtsberatungen beispielsweise des Bundesverbandes Lohnunternehmen und etlicher weiterer Verbände haben dort bereits ausgiebigste Fallstudien betrieben und fein geschliffene Handlungsleitfäden herausgegeben.
Bei nahezu keinem Lohnunternehmen spielt in der Praxis der L/T-Schein noch eine Rolle. Wenn nämlich die Betriebsgesellschaft einer Biogasanlage die Maisernte samt Transport beauftragt, ist das ganze ein gewerblicher Transport. Wie trickreich zudem das Zulassungsrecht ist, mögen die verschiedensten Möglichkeiten zur Zulassung eines LKW in der Landwirtschaft beispielhaft demonstrieren:
https://www.agrarheute.com/landundforst ... sen-532708
Selbst Lohnunternehmer ohne jeden Einsatz in der Bauwirtschaft und ohne LKW haben mittlerweile als Einstellungsbedingung den LKW-Schein.

Dass die Petition, die übrigens unter gründlicher Kenntnis der Rechtslage und der hier immer wieder verdrehten Paragraphen geschrieben wurde, am Ende abgelehnt wurde, haben doch hoffentlich alle mitgekriegt. Dass hier jemand den heiligen Gral in den Gesetzestexten findet und sich das ganze Problem in Luft auflöst hat hoffentlich auch niemand erwartet...

MfG
Fabian

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