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#22565
Hallo Frank.

ich sehe schon, Du bist heiss auf Gelände...

Aber wenn wir mal ehrlich sind, ist es doch auch ein Unterschied, ob ein G-Modell oder ein 404 durch Deinen Vorgarten düst, oder?

Mach doch mal das Schild vom G-Modell hinten an die Pritsche, vielleicht fällt es nicht auf....

Gruss

Michael
#22605
Moin Frank,

ich hielt das für so abwegig, daß ich es nicht wirklich ernst genommen habe. Ich denke, dafür musst Du Deinen Mog auf unter 2.8 Tonnen ablasten, daß wird die erste Hürde sein...

Hier das Urteil:

Bundesfinanzhof

Urteil

VII–R–115/97

31.03.1998

BFH/NV–1998–1264

KraftStG:8 KraftStG:8/1

Begriff des Pkw im Kraftfahrzeugsteuer–Recht

Leitsatz:

Kombinationskraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t sind keine Pkw, unabhängig davon, ob ein solches zulässiges Gesamtgewicht erst durch spätere technische Änderungen oder sog. \"Auflastung\" zulässig geworden ist.

Wie schwer ist die Pritsche denn so ohne Dich?

mfg

Michael
#22623
aber um genau sowas ging es in dem Urteil. Ein Landy, der uber 2,8 to war und den das Finanzamt nicht als LKW in der Besteurerung anerkennen wollte.

Marco meinte, daß es PKW bis 3,5 to geben würde, aber das konnte er nicht belegen. Ich meine, daß die überdimensionalen Sportwagenattrappen, die sich Geländewagen nennen, wie Tuareg, cayenne und so als LKW laufen, aber das könnte auch so gewollt sein, da sie sonst nicht die Abgasnormen für PKW erfüllen würden...

Ich frag mich die ganze Zeit wann Ulli uns unwissenden aufklären wird?

Michael
#22679
So, ich muss mal was zugeben:

Ich hatte unrecht, es gibt PKW bis 3,5 to. Ich habe heute von einem Freund aus Süddeutschland einen Beweis bekommen, wo der Tüv ein Fahrzueg mit einem GG von 3500 als PKW zugelassen bekommen hat.

Anscheinend muss man den Begriff PKW als offensichtlichen Verwendungszweck nachweisen, aber wie macht man das mit ner 404-Pritsche...

Marco, Asche über mein Haupt, ich tue Busse....

Gruss
Michael
#22688
Als Unwissender unter Unwissenden mal mein gefährliches Halbwissen unters Volk gestreut:

Frank, der PKW unterliegt der Besteuerung nach Hubraum und Schadstoffklasse - unabhängig vom Gewicht!! - damit hast beim 404 ganz schlechte Karten. Das wiegt den Vorteil, mal auf ein Trialgelände für Offroader zu kommen, kaum auf. Warte noch ein wenig, bis Horst das mit der Lehmkuhle in Kirchgellersen geklärt hat, da können wir uns richtig audstoben.

Zu dem Allradsportlern a la Blazer, Landcruiser, MB G ...: das sind wohl ausnahmslos \"Sonderkombinationskraftwagen\" und keine PKWs. Bei dieser Gattung gilt bei zGG über 2,8to Besteuerung nach Gewicht und nicht nach Hubraum.
#22737
Moin,

ich möchte auch ein bißchen Halbwissen los werden :

Um einen PKW steuerlich als LKW zuzulassen ,bedarf es folgendem :

es muß ein Kombinationskraftfahrzeug sein und es muß ein zul. GG von mehr als 2800 kg haben. z.B. Vw T 4 ( aufgelastet ) und alles was da so reinpaßt.

Ein LKW ist grundsätzlich ein Fz. zum befördern von Gütern, also muß eine Ladefläche vorhanden sein.
Es galt früher mal :
Entfernung vom Bremspedal bis zur Heckkannte davon 50% und soviel Ladefläche muße vorhanden sein um auch einen Golf ( siehe Post ) zum LKW zu machen.
Hat sich für den Privatmann wohl eher nicht gelohnt, aber es war möglich.
D.h. Die Nutzfläche muß größer sein wie die Fläche die zur Personenbeförderung dient.

Vor Ca 5 Jahren haben die Finazämter gemault weil die Geländewinzlinge und Blazers usw
besonders Mitsubischi L 200 gebaut wurden um mit der LKW Zul. reißenden Absatz zufinden. Trotz der offenen Bauweise „ Pick Up „ sollte dieses Fz. als PKW versteuert werden. Proteste hagelten. Dem Finazamt stand die Begutachtung des Fz. zu und die Entscheidung frei ob sie die Besteuerung als LKW zustimmten. Da ging es dann um zugeschweißte Seitenscheiben usw. Es haben sich regional bedingt einige die Zähne ausgebissen

Irgendwan hat der Bundesfinazhof das ( bis heute gültige ? ) Urteil gesprochen zumal die damalige 2,8 to Grenze in Europa auf 3,5 To erhöht wurde. Diese 2,8 To Grenze ist ein alter Zopf aus deutschen Zeiten und eine Frage der Zeit wann sie verschwindet.Mit der 3,5 To Grenze verschwanden auch die Geschwindigkeitsbegrenzungen ab 2,8 To und greifen erst ab 3,5 To , ich sage nur „ Sprinter und Co „

Jetzt der Umkehrschluß:
Ein LKW mit zul. GG von 3.5 To und und einer DOKA bei weinger als 50% Ladefläche nach obiger Formel müsste als Pkw zulassungsfähig sein.
Abgeshen von Abgaswerten jenseits von gut und böse , die wohl nicht eingehalten werden können
Ich erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit und auf die Richtigkeit , außerdem ist es ne ganze Weile her das ich PKW zu LKW gemacht habe,umgekehrt allerdings nie.
#23837
Bin gerade über diesen Beitrag gestolpert und will dazu was schreiben.
Also PKW zum LKW kein Problem na kein ist nicht gans richtig,ich fahre einen VW
Passat 32B Fliesheck Diesel von der BW (für die Leien gebaut bis 1988 dann kam der
35 I ) als LKW.Ich habe beim Finansamt gefragt ob es möglich ist und was ich umbauen
mus um das Auto als LKW anzumelden.Die verlangten: Sitze und Gurte raus Gurtlöcher zuschweisen,Ladefläche durch Gitter trennen, Seitenscheiben mit Blech zuschweisen
Im Gesetz heist es \"das Fahrzeug mus als LKW zu erkennen sein\"nun ich habe nicht
geschweist sondern Allublech mit Scheibenkleber eingeklebt.Die Vollabnahme beim
Tüv habe ich mit der Umschreibung verbunden und nachdem ich das Auto nochmal
beim Finasnamt vorgefürt hatte bekam ich meinen Steuerbescheit mit 90 ¤ im Jahr.
Nun zu der anderen Sache LKW als PKW oder besser Kombinations-KFZ (PKW über 2,8t)
das habe ich auch versucht mit meiner 406 Doka scheiterte aber am Lehrgewicht
von 3,9t
Gruß Horst

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